Aus somatischer Sicht sei nicht nachvollziehbar, dass gemäss Gutachter trotz verschiedener und über Jahre hinweg vorliegender Hinweise auf psychosoziale Faktoren keine solchen bestehen sollen. Zudem sei zu klären, weshalb trotz normalem Auskultationsbefund, -4- aktuell nur geringgradiger bronchialer Hyperreagibilität, weitgehend normaler Lungenfunktion, Auslandreisefähigkeit und einer "einer Ablenkbarkeit zugänglichen pneumologischen Symptomempfindung" aus pulmologischer Sicht eine volle Arbeitsunfähigkeit in jeglicher Tätigkeit vorliegen soll (VB 85 S. 5).