In angepasster Tätigkeit bestehe aus pneumologischer und psychiatrischer Sicht eine 100%ige und aus chirurgischer Sicht seit ca. 2010 (VB 82.5 S. 35) eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit. Aus internistischer Sicht sei die Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt (VB 82.2 S. 8).