Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 29. September 2021 lud der Instruktionsrichter die B. als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers bei, welche mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 auf eine Stellungnahme verzichtete. 2.4. Mit Verfügung vom 5. Oktober 2021 bewilligte der Instruktionsrichter dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Franz Hollinger, Rechtsanwalt, zu dessen unentgeltlichen Vertreter. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: