polydisziplinär (psychiatrisch, internistisch, pneumologisch und chirurgisch) untersuchen (PMEDA-Gutachten vom 13. Januar 2020). Nachdem der RAD in seiner Beurteilung vom 3. März 2020 Widersprüche und Inkonsistenzen im PMEDA-Gutachten festgestellt hatte, erfolgte nach Einholung einer Stellungnahme bei den Gutachtern eine bidisziplinäre (psychiatrisch-pneumo- logische) Untersuchung durch die SMAB AG Bern (SMAB-Gutachten). Gestützt auf das am 1. März 2021 ausgestellte SMAB-Gutachten sowie die internistische und chirurgische PMEDA-Beurteilung verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. Juli 2021 einen Rentenanspruch wie vorbeschieden.