Am 16. Januar 2018 meldete sich der Beschwerdeführer wegen hinzugetretenem Asthma bronchiale und einer depressiven Entwicklung erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese klärte daraufhin die aktuelle gesundheitliche und erwerbliche Situation ab, hielt Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer durch die PMEDA AG Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen (PMEDA) polydisziplinär (psychiatrisch, internistisch, pneumologisch und chirurgisch) untersuchen (PMEDA-Gutachten vom 13. Januar 2020).