1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 30. Mai 2011 wegen einer Anal-Fistel bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem die Beschwerdegegnerin entsprechende Abklärungen vorgenommen hatte, verneinte sie einen Leistungsanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 21. September 2011. Am 16. Januar 2018 meldete sich der Beschwerdeführer wegen hinzugetretenem Asthma bronchiale und einer depressiven Entwicklung erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an.