In der Stellungnahme vom 13. Juli 2021 wurden zudem weder die von der Beschwerdegegnerin bei Dr. med. I. und bei der Klinik J. eingeholten Berichte (vgl. neurologischer Untersuchungsbericht vom 27. Juli 2018 [VB 182 S. 3 ff.] und Verlaufsbericht der Klinik J. vom 12. Januar 2021 [VB 186 S. 2 f.]) aufgeführt noch setzte sich Dr. med. C. mit deren Inhalt auseinander (vgl. VB 192). Aus dem Verlaufsbericht der Klinik J. vom 12. Januar 2021 geht indessen unter anderem hervor, dass der Beschwerdeführer seit Oktober 2019 eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehme und unter einer Anpassungsstörung (ICD-10: F43.2) leide, welche die Arbeitsfähigkeit beeinflusse (VB 186 S. 2 f.).