In seiner Aktennotiz vom 27. Januar 2020 hielt er nochmals fest, dass diese Fragen beantwortet werden sollten (VB 172). Die Fragen blieben in der Folge indessen trotz wiederholter Aufforderung unbeantwortet (vgl. VB 169 S. 1; VB 176). Dennoch verneinte Dr. med. C., - 11 -