In den zur Beurteilung des weiteren Verlaufs in dieser Zeitspanne herangezogenen medizinischen Berichten dokumentierten die behandelnden Ärzte auch bisher unbekannte Befunde bzw. zunehmende gesundheitliche Beschwerden, die teilweise operativ behandelt werden mussten und/oder weiterführende Abklärungen notwendig machten (vgl. etwa VB 124 S. 4; VB 137 S. 2, S. 14 f.; VB 155 S. 5; VB 169 S. 3).