In der Aktennotiz vom 5. August 2019 führte Dr. med. C. nach Kenntnisnahme eines weiteren Verlaufsberichts der Poliklinik vom 9. April 2019 (VB 164 S. 2 ff.) aus, es handle sich zwar um auffällige Laborbefunde, die jedoch keinen oder nur geringfügigen Krankheitswert hätten. Er empfehle, der Poliklinik klärende Rückfragen zu stellen (VB 166). 5.3.4. Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 informierte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin über die aktuellen Behandlungen in diversen medizinischen Fachbereichen und gab die Namen der behandelnden Ärzte und der behandelnden Psychologin bekannt (VB 171).