Nach Kenntnisnahme des in der Folge am 21. Januar 2019 vom Beschwerdeführer eingereichten Sprechstundenberichts des Universitätsspitals H., Ambulante Innere Medizin, Medizinische Klinik Poliklinik (Poliklinik), vom 28. Dezember 2018 (VB 150 S. 2 ff.) stellte Dr. med. C. fest, im Zusammenhang mit der "postulierten Kleingefässvaskulitis" werde weder auf die konkreten Befundungen noch auf eine damit nachvollziehbar zusammenhängende Symptomatik eingegangen. Es sei nicht klar, ob diese rückwirkend oder aktuell von Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit sei. Die weiteren immunologischen Abklärungen seien abzuwarten (VB 151).