In seiner Stellungnahme vom 24. Oktober 2018 führte Dr. med. C. aus, mit den in der Zwischenzeit eingegangenen Berichten sei nach wie vor nicht von einer neuen medizinischen Sachlage auszugehen. Allerdings "dürfte der hämatologische Laborbefund einer sogenannten «monoklonalen B-Lymphozytose» (MBL) für Bedenken und Unruhe sorgen". Von einer hämatologischen Erkrankung sei aber aktuell keineswegs auszugehen. Die Gefahr einer zukünftigen leukämischen Entwicklung, welche selten sei, könne jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für die aktuelle versicherungsmedizinische Beurteilung spiele dies keine Rolle, es sei -9-