Damit sei man wieder "in der altbekannten Diskussion um die Bedeutung des „Schleudertraumas“, wozu es in der neurologischen Fachwelt ja unterschiedliche Positionen [gebe]". Die von Dr. med. G. zitierten Studien würden sich auf den früheren Verlauf bzw. den Zehnjahresverlauf nach Schädel-Hirn-Trauma bei Kindern beziehen und im vorliegenden Fall "eigentlich gerade das Gegenteil" belegen. Der Beschwerdeführer habe nämlich nach der Traumatisierung im Alter von vier Jahren trotz initialer Schädigung ein erstaunliches Leistungspotential entwickelt. Eine Teilarbeitsunfähigkeit im gutachterlich attestierten Ausmass sei weiterhin nachvollziehbar.