"All diese Berichte" würden somit noch keine medizinisch neu begründbare und längere Arbeitsunfähigkeit belegen. Die in der neurologischen Beurteilung vom 5. Februar 2018 dokumentierten Befunde würden "im angestammten Tätigkeitsbereich" keine Rolle spielen. Dr. med. G. unterstütze die These einer massgebenden Hirntraumatisierung im Juli 2008 bzw. einer massgebenden Verschlimmerung der Traumatisierung im Kindesalter durch das neue Ereignis. Damit sei man wieder "in der altbekannten Diskussion um die Bedeutung des „Schleudertraumas“, wozu es in der neurologischen Fachwelt ja unterschiedliche Positionen [gebe]".