ein und brachte vor, das ZIMB-Gutachten vom 17. Februar 2017 sei "ungenügend, um die Restarbeitsfähigkeit zuverlässig und abschliessend zu beurteilen". Für eine zuverlässige Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bedürfe es eines längeren Arbeitsversuchs in einem Zentrum für Berufliche Abklärungen (ZBA), weshalb er den Antrag stelle, einen solchen Arbeitsversuch zeitnah in die Wege zu leiten (VB 130 S. 1 f.).