Zudem seien im Verlauf weitere gesundheitliche Probleme aufgetreten, die "weiterer Abklärungen und Begutachtung" bedürften (VB 124 S. 2 f.). Dem gleichzeitig eingereichten Schreiben des Hausarztes vom 29. November 2017 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer neben dem bisher bekannten Leiden wegen einer seit einigen Wochen anhaltenden Verschlechterung des Allgemeinzustands, unklaren Beinschmerzen und einem innerhalb eines halben Jahres aufgetretenen, nicht gewollten Gewichtsverlust von acht Kilogramm in Abklärung stehe. Gemäss dem fraglichen Schreiben "wäre" der Beschwerdeführer aufgrund dieser neuen Situation "aktuell medizinisch theoretisch zu 100% arbeitsunfähig".