Hinsichtlich der funktionellen Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen hielten die Gutachter zusammenfassend fest, am Gesundheitszustand des Beschwerdeführers habe sich gegenüber der letzten polydisziplinären Begutachtung Ende 2009 (vgl. VB 42) nichts verändert. Der Beschwerdeführer sei, wie zuletzt im asim-Gutachten vom 11. November 2009 attestiert, in der angestammten Tätigkeit zu 60 % arbeitsfähig (Leistungsfähigkeit von 60 % in einem Pensum von 80 %). Eine optimal angepasste Tätigkeit sei ihm zu 70 % zumutbar. Es werde eine engmaschige ambulante Psychotherapie "zur Auflösung der neurotischen Anteile" empfohlen (VB 112 S. 86 f.).