" 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer revisionsweise eine ganze IV-Rente zuzusprechen. Eventualiter sei die bisherige halbe IV-Rente unverändert auszurichten. 2. Es sei ein gerichtliches Obergutachten einzuholen. Eventualiter sei die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zur Vornahme weiterer Abklärungen und zum Erlass einer neuen Verfügung zurückzuweisen. -3- 3. Unter ordentlicher und ausserordentlicher Kostenfolge zulasten der Vorinstanz."