Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten der Unfallversicherung (Suva) beizog und eine polydisziplinäre Begutachtung bei der Academy of Swiss Insurance Medicine (asim), Basel, veranlasste (asim-Gutachten vom 11. November 2009). Mit Verfügungen vom 5. März und 19. Mai 2010 sprach sie dem Beschwerdeführer ab dem 1. Dezember 2006 eine halbe Rente zu. Im Rahmen des Ende 2012 von Amtes wegen initiierten Revisionsverfahrens wurde der Anspruch auf eine halbe Rente mit Mitteilung vom 3. Mai 2013 bestätigt.