(VB 279 S. 2) und "Fortbewegung" (VB 279 S. 3) sind keine Angaben der Eltern aufgeführt und es wurde kein Mehraufwand berücksichtigt. Insgesamt resultiert eine Differenz zwischen den Angaben der Eltern betreffend den zeitlichen Aufwand und dem berücksichtigten Mehraufwand von mindestens 208 Minuten pro Tag, wobei allfällig von den Eltern geltend gemachter Mehraufwand im Bereich Behandlungspflege und hinsichtlich der Begleitung zu Arzt- und Therapiebesuchen noch nicht berücksichtigt wurden.