Die anrechenbaren zeitlichen Maximalwerte stützten sich auf den FAKT. Dabei wurde berücksichtigt, dass die dort erfassten Zeitwerte den Hilfebedarf einer erwachsenen Person abdecken. Entsprechend wurden Anpassungen aufgrund des Alters vorgenommen, da sich die Hilfe bei einer minderjährigen versicherten Person im Vergleich zu einer erwachsenen aufgrund des geringeren Körpergewichtes und -grösse weniger zeitintensiv gestaltet. Dieser Ausgangslage wurde Rechnung getragen, indem erst ab 10 Jahren der zeitliche Hilfebedarf analog einer erwachsenen Person berücksichtigt werden kann.