2.4.2. KSIH Anhang III führt unter Altersabstufungen die Fähigkeiten gesunder Minderjähriger im Hinblick auf die einzelnen Lebensverrichtungen auf. Er dient der Abschätzung des invaliditätsbedingten Mehraufwandes. In der Einleitung weist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) darauf hin, dass es nicht-krankheitsbedingte Abweichungen von den Zeitangaben sowohl nach oben als auch nach unten geben könne. In diesem Sinne seien die Richtlinien flexibel zu handhaben.