einen solchen auf einen Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsmehraufwand von 4 Stunden pro Tag. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. In Abänderung der Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 12.07.2021 sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 01.02.2020 eine Hilflosenentschädigung schweren Grades sowie ein Intensivpflegezugschlag für einen Betreuungsmehraufwand von mindestens 6 Stunden pro Tag zuzusprechen.