1.2. Im Rahmen einer im Februar 2020 von Amtes wegen eingeleiteten Revision stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 29. März 2021 die Gewährung einer Entschädigung wegen Hilflosigkeit mittleren Grades und die Verneinung eines Anspruchs auf einen Intensivpflegezuschlag in Aussicht.