1. 1.1. Die am 8. August 2010 geborene Beschwerdeführerin leidet an den Geburtsgebrechen Ziff. 313 (angeborene Herz- und Gefässmissbildungen), Ziff. 387 (angeborene Epilepsie) und Ziff. 395/390 (leichte cerebrale Bewegungsstörung/angeborene cerebrale Lähmung) GgV-Anhang und wurde von ihren Eltern am 26. Februar 2011 zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Am 15. Mai 2013 wurde zudem ein Gesuch um Hilflosenentschädigung eingereicht, woraufhin die Beschwerdegegnerin medizinische Abklärungen traf und am 30. Oktober 2013 eine Abklärung an Ort und Stelle durchführte. Gestützt auf die daraus resultierenden Ergebnisse