Strecksehnenfaches, am ehesten posttraumatisch" nachgewiesen worden. Dr. med. E. hielt fest, aus seiner Sicht bestehe "ganz klar ein Kausalzusammenhang zwischen dem Distorsionstrauma und dem intraoperativ nachgewiesenen ECU-Sehnenfach- ausriss". 4. In den erwähnten Berichten der behandelnden Ärzte Dres. med. C., D. und E. wurden konkrete Indizien genannt, welche geeignet sind, Zweifel an der zweiten vertrauensärztlichen Beurteilung – worauf sich die Beschwerdegegnerin insbesondere stützte – zu wecken. So überzeugt insbesondere die Einschätzung von Dr. med. H. nicht, wonach keine Verletzung der ECU- -6-