3.5. Nach Einholung weiterer Arztberichte legte die Beschwerdegegnerin das Dossier des Beschwerdeführers zur vertrauensärztlichen Beurteilung Dr. med. H., Praktischer Arzt sowie Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats, vor. In seiner Beurteilung vom 26. Mai 2021 kam dieser zum Schluss, dass die Anamnese, die klinische Untersuchung, der Verlauf und die Magnet Resonanz Tomografie bezüglich "Status nach Kontusion des rechten Handgelenks am 01.05.20 o- der 04.07.20" und "Status post konservative Therapie der Kontusion des rechten Handgelenks" einen "vorherrschenden natürlichen Kausalzusammenhang" mit dem Ereignis vom 1. Mai 2020 "erkennen“ liessen.