3.4. In seiner Aktenbeurteilung vom 6. November 2020 führte der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin, Dr. med. F., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, unter anderem aus, es lägen "eher" Folgen des geltend gemachten Ereignisses vor. Trotz unvollständiger Aktenlage sei zu vermuten, dass die ECU-Sehnenluxation an der Hand auf das Ereignis vom 4. Juli 2020 zurückzuführen sei. Aufgrund der Aktenlage sei nicht ganz klar, ob die TFCC-Läsion an der rechten Hand vorbestehend oder neu sei bzw. ob eine nochmalige TFCC-Trauma- tisierung stattgefunden habe.