2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 3. August 2021 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin leistungspflichtig ist, auch für die Handgelenksbeschwerden, namentlich die TFCC-Läsion und die ECU-Verletzung. 3. Eventualiter sei die Sache zur erneuten Beurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Die Akten der Generali Versicherung seien beizuziehen. 5. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin."