oder etwa das krankheitsbedingt verlorene Vertrauen in die physische Belastbarkeit (im Umfang der objektiven Leistungsfähigkeit) wiederaufgebaut werden (Urteile des Bundesgerichts 9C_755/2020 vom 8. März 2021 E. 5.2; 8C_385/2017 vom 19. September 2017 E. 5.3.1, je mit weiteren Hinweisen).