6.3. RAD-Psychiater Dr. med. F. vertrat in seiner Aktenbeurteilung vom 1. Juni 2021 die Auffassung, dass bei der Beschwerdeführerin sowohl in der angestammten als auch in einer angepassten Tätigkeit eine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit nach sechs bis zwölf Monaten "zu erwarten" sei. Er "empfehle", die Beschwerdeführerin bei einem vorgängigen Arbeitsversuch in einem Betrieb mit Arbeitsplätzen für Gehörlose zu unterstützen, wobei ein anfängliches Pensum von 40 % jeden Monat um eine halbe oder eine Stunde (pro Tag) zu steigern sei, bis ein maximales Pensum von 70 % erreicht werde (vgl. VB 200 S. 3).