F. richtete das von ihm definierte Zumutbarkeitsprofil einer angepassten Tätigkeit indes primär auf die seiner Auffassung nach im Vordergrund stehende Depression aus, ohne dabei den durch die Taubstummheit bedingten Einschränkungen bei den Anforderungen an eine leidensangepasste Tätigkeit gebührend Rechnung zu tragen (vgl. VB 200 S. 3).