med. pract. D. die Hauptursache ihrer Depression – nämlich die (durch die aus der Taubstummheit resultierenden Beeinträchtigungen bedingte) erfolglose Stellensuche – entfallen. Es ist somit nicht nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin gemäss Dr. med. F. (ausschliesslich) aufgrund ihrer depressiven Erkrankung in einer (ihrer Taubstummheit) angepassten Tätigkeit vermindert arbeitsfähig sein sollte.