Werde als angestammte Tätigkeit die Tätigkeit als "Löterin" angesehen, sei von einer Arbeitsfähigkeit von 60-70 % auszugehen. Es sei prognostisch eine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit nach 6-12 Monaten zu erwarten. Er empfehle, die Beschwerdeführerin bei einem Arbeitsversuch in einem Betrieb zu unterstützen, "in dem auch eine Stelle für Gehörlose möglich" sei, beginnend mit einem Arbeitspensum von 40 % und einer Steigerung um eine ganze oder eine halbe Stunde pro Monat bis zu einem maximalen Pensum von 70 %. Dasselbe gelte für die aktuelle und prognostische Arbeitsfähigkeit sowie die Steigerungsfrequenz in einer angepassten Tätigkeit.