hohe" bzw. eine "volle" Arbeitsfähigkeit "erbringen" können. Depressionsbedingt sei die Beschwerdeführerin jedoch auch in einer aufgrund der Taubstummheit angepassten Tätigkeit seit Beginn der depressiven Erkrankung nur zu 60-70 % arbeitsfähig. Nicht vermindert werde hingegen die Arbeitsfähigkeit durch den IQ im unteren Normbereich. Die Beschwerdeführerin sei aufgrund ihrer somatischen Beeinträchtigung auf Unterstützung, so etwa auf berufliche Massnahmen, angewiesen.