fest, dass die Beschwerdeführerin beim Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt auf Unterstützung und Begleitung angewiesen sei. Sie weise unter anderem eine verlangsamte Kommunikationsfähigkeit und ein limitiertes Textverständnis auf, benötige bei komplexen und sich ständig wechselnden Aufgaben mehrfache Wiederholungen mit einer langen Einarbeitungszeit und Unterstützung und sei in ihrer Fähigkeit zu logischem und abstraktem Denken sowie in ihrer Problemlöse- und Lernfähigkeit eingeschränkt. Sie sei aufgrund der Ergebnisse der Potenzialanalyse halbtags belastbar. Gesucht werde ein wohlwollender Arbeitgeber, welcher auf Gehörlosigkeit sensibilisiert sei.