Weitere Gründe für die Arbeitsunfähigkeit seien eine fehlende Selbständigkeit sowie starke familiäre Belastungen. Die Gehörlosigkeit schränke die Beschwerdeführerin kommunikativ ein; überdies sei sie "aktuell" "psychisch reduziert". Ihre reduzierte Aufnahmefähigkeit sowie ihre erschwerten Kommunikationsmöglichkeiten wirkten sich bei der Arbeit vor allem in der Einarbeitungszeit (negativ) aus. Eingearbeitet und in einer einfachen Tätigkeit sollte die Beschwerdeführerin ihrer Auffassung nach eine "annähernd" volle Leistung zeigen können.