2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. Juli 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13.07.2021 sei aufzuheben. 2. Es sei die Angelegenheit zu ergänzenden medizinischen Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Eventualiter seien berufliche Massnahmen zuzusprechen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin."