1.3. Mit Eingabe vom 19. Mai 2020 ersuchte die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin erneut um Unterstützung bei der Stellensuche. Diese gewährte ihr daraufhin am 2. Oktober 2020 Kostengutsprache für eine Potenzialabklärung. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. Juli 2021 ab. Mit Mitteilung vom 21. Juli 2021 erteilte sie ihr (erneut) Kostengutsprache für eine Begleitung durch einen Jobcoach. -3-