3. 3.1. Der Beschwerdeführer schloss mit der B., am 25. Juni 2013 einen Arbeitsvertrag per 1. August 2013 für eine Stelle als "Regionaldirektor Q. & R." mit einem Pensum von 100 % ab. Der monatliche Bruttolohn wurde auf Fr. 12'600.00 (x13) festgesetzt, wobei er – nach "erfolgreicher Integration" – per 1. Januar 2014 auf Fr. 13'600.00 erhöht werde. Die wöchentliche Arbeitszeit betrage 41 Stunden bei einer Vollzeitanstellung. Der Mitarbeiter habe die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu planen, wobei es ihm -6-