1.2. Im Rahmen einer am 22. Mai 2019 auf Veranlassung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hin eingeleiteten Dossierrevision tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen und forderte daraufhin mit Verfügung vom 15. April 2020 – nachdem sie die Abrechnungen der Monate Mai 2017 bis Dezember 2018 in Wiedererwägung gezogen und aufgehoben hatte – vom Beschwerdeführer Fr. 25'752.70 an in diesem Zeitraum zu viel ausgerichteter ALE zurück. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einsprache erhoben hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen.