BUCHER, Eingliederungsrecht der Invalidenversicherung, 2011, N. 605 S. 308 f. mit Hinweisen). So steht Versicherten ein weites Spektrum an Erwerbsmöglichkeiten offen, wenn ihnen bei voller Leistung wechselbelastende, körperlich nicht zu schwere Tätigkeiten zumutbar sind (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts I 210/05 vom 10. November 2005 E. 4 i.V.m. E. 3.5).