5.2. Die Beschwerdeführerin bringt vor, das von ihr erzielte Valideneinkommen sei deutlich unterdurchschnittlich gewesen und deshalb zu parallelisieren. Ferner bringt sie vor, sie sei aufgrund ihrer rechtsseitigen Schulterbeschwerden massiv eingeschränkt und könne die rechte Hand nicht richtig einsetzen; sie macht unter Verweis auf ihren ausländerrechtlichen Status (Niederlassungsbewilligung C) geltend, es sei eine Kürzung des Tabellenlohns von 20% vorzunehmen (Beschwerde S. 10 f.).