3. 3.1. In medizinischer Hinsicht stützte sich die Beschwerdegegnerin auf das bei der MEDAS eingeholte polydisziplinäre Gutachten vom 9. Juni 2021 (VB 104), in welchem folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt wurden (VB 104.1 S. 6):