2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. Oktober 2021 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 8. November 2021 teilte die Beigeladene mit, dass sie "auf die Verfahrensteilnahme verzichte[ ]". -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: