1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt als Unterhalts- und Spezialreinigerin angestellt, meldete sich am 15. Mai 2019 (Posteingang: 25. Juni 2019) wegen "Quetschung der Nerven im oberen Rückenwirbelbereich" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Vornahme entsprechender Abklärungen und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 11. Februar 2020 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin auf