Damit sind der Geschehensablauf und die sich entwickelnden Kräfte vergleichbar mit jenen Geschehensabläufen, die den Urteilen des Bundesgerichts 8C_473/2019 vom 11. November 2019 und 8C_137/2014 vom 5. Juni 2014 zu Grunde lagen. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann der hier zur Diskussion stehende Unfall nicht mit jenem in den Urteilen des Bundesgerichts 8C_746/2008 vom 17. August 2009 und 8C_134/2015 vom 14. September 2015 beurteilten Fall verglichen werden, wurde doch dort eine Mitfahrerin auf einem Motorrad verletzt, welches frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen kollidierte, wobei die Aufprallge-