Der Beschwerdeführer war auf seinem Motorrad innerorts gemäss eigenen Angaben mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h unterwegs, als er von einem abbiegenden Auto zu Fall gebracht wurde (VB 114). Damit sind der Geschehensablauf und die sich entwickelnden Kräfte vergleichbar mit jenen Geschehensabläufen, die den Urteilen des Bundesgerichts 8C_473/2019 vom 11. November 2019 und 8C_137/2014 vom 5. Juni 2014 zu Grunde lagen.