Kollision mit einer Geschwindigkeit von ca. 60-70 km/h mit einem noch ca. 20 km/h schnell fahrenden Auto. Der Motorradfahrer stürzte zu Boden, von wo aus er nochmals in hohem Bogen auf eine Wiese katapultiert wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_137/2014 vom 5. Juni 2014 E. 6.1); Frontalaufprall mit einer Geschwindigkeit von ca. 60-70 km/h auf den hinteren seitlichen Teil eines Autos. Der Motorradfahrer wurde auf die Strasse geschleudert und zog sich diverse Verletzungen zu (Urteil des Bundesgerichts U 78/07 vom 17. März 2008 E. 5.1).