Sturz bei einer Geschwindigkeit von mindestens 56 km/h aufgrund einer Kollision mit einem abbiegenden Auto (Urteil des Bundesgerichts 8C_473/2019 vom 11. November 2019 E. 5.1); Aufprall auf einen seitlich einbiegenden, den Vortritt missachtenden Personenwagen bei einer Fahrt mit einer Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h und sofortiger Abbremsung (Urteil des Bundesgerichts 8C_430/2016 vom 31. Oktober 2016 E. 7.4); Kollision mit einer Geschwindigkeit von ca. 60-70 km/h mit einem noch ca. 20 km/h schnell fahrenden Auto.